Am Mittwoch, den 28.11.2018, wird unser Verein in der Zeit ab 16 Uhr in Kooperation mit der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster die
„5. Münsterischen Gespräche zum Gesundheitsrecht“
mit dem Veranstaltungsthema
„Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots für Ärzte – Chance und/oder Risiko für die ärztliche Versorgung?“
ausrichten.
Veranstaltungsort ist das Factory Hotel, Germania Campus, An der Germania Brauerei 5, 48159 Münster.
Bei der die Lockerung des Verbots ausschließlicher ärztlicher Fernbehandlung durch die Änderung von § 7 Abs. 4 MBO handelt es sich um ein aktuelles und gesundheitspolitisch bedeutsames Thema, dessen besondere Bedeutung daraus resultiert, dass die berufsrechtliche Neuregelung einen zentralen Grundsatz ärztlicher Behandlung berührt und weitreichende Auswirkungen auf die künftige Entwicklung medizinischer Versorgungsformen haben kann. Ziel der „5. Münsterischen Gesundheitsgespräche“ ist es, die Chancen und Risiken der Lockerung des ausschließlichen Fernbehandlungsverbots mit Blick auf die Ermöglichung neuer telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, um auf diese Weise bestehende Problempunkte aufzuzeigen und einer Diskussion zuzuführen.
Als Referenten konnten wir
Herrn Dr. med. Theodor Windhorst (Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Stellvertretender Vorsitzender des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer)
Frau Barbara Steffens (Staatsministerin a. D. und Leiterin der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen der Techniker Krankenkasse)
Herrn Eugen Brysch (Vorstand Deutsche Stiftung Patientenschutz)
Herrn Günter van Aalst (Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed)), sowie
Herrn Nicolas Schulwitz (Gründer und Geschäftsführer Patientus GmbH)
gewinnen.
Näheres zu der Veranstaltung und zu den Anmeldemodalitäten können dem hier zum Download bereit gestellten Flyer entnehmen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und steht nach vorheriger Anmeldung allen Interessierten offen.